1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) gelten für Leistungen des Apartments Hohenberger, Mag. Florian Hohenberger, Mallnitz 117, 9822 Mallnitz gegenüber dem Gast, sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“). Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Beherbergung sowie Vermietung von Räumlichkeiten (etwa für Seminare, Konferenzen oder Feiern) und sonstige Veranstaltungen sowie dem Verkauf von Speisen und Getränken, und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen der Apartments Hohenberger.
1.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Apartments Hohenberger diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.
1.4. Festgehalten wird, dass von Apartments Hohenberger nur eigene Leistungen erbracht werden und allenfalls vermittelte Fremdleistungen (wie etwa Konzert-, Theater- oder Opernkarten, Ausflüge, Transportservices, Reservierungen in Restaurants etc) rein als verbundene Leistung anzusehen sind und daher die Anwendung des Pauschalreisegesetzes gemäß § 2 Abs 2 Z2 und 3 PRG ausgeschlossen ist.
2. Vertragsabschluss, Preise, Allgemeine Bestimmungen
2.1. Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür auch elektronische Übermittlungen zulässig sind.
2.2. Sämtliche Preise sind in Euro angegeben. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, wie sie in aktuellen Preislisten angegeben sind oder individuell vereinbart wurden. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet.
2.3. Apartments Hohenberger ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem gleichwertigen Betrieb zu erbringen.
3. Storno von Nächtigungen
3.1. Sofern in der Buchungsvereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden oder in der Reservierungsbestätigung nichts anderes bestätigt wurde gelten nachstehende Stornobedingungen als vereinbart:
- bei Stornierung bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des Bruttopreises
- bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des Bruttopreises
- bei Stornierung in der Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Bruttopreises
- bei Nichtankunft (No Show)/ Storno am Ankunftstag: 100 % des Bruttopreises
3.2. Die Verrechnung der Stornogebühr erfolgt unmittelbar nach dem erfolgten Storno und wird von allfälligen Anzahlungen einbehalten, Überhänge werden an die bekannt gegeben Kontodaten auf Kosten des Vertragspartners rücküberwiesen. Sollten Kreditkartendaten als Sicherheit hinterlegt worden sein, stimmt der Vertragspartner hiermit ausdrücklich der Belastung durch Apartments Hohenberger im oben unter 3.1. genannten Ausmaß zu.
4. Haftung von Apartments Hohenberger
4.1. Die Haftung für von Hotelgästen eingebrachte Wertsachen (wie etwa Bilder, Bargeld etc.) besteht für Apartments Hohenberger der Höhe nach maximal bis zu Haftpflichtversicherungssumme von Apartments Hohenberger. Nicht als Wertsachen gelten Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die zur Befriedigung von verschiedenen materiellen und kulturellen Bedürfnissen dienen, obwohl sie von hohem Wert sein können (etwa Fotoapparate, Videokameras, CD-Player, Pelzmäntel, Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, E-Reader und ähnliches). Diese Gegenstände sind nicht von Apartments Hohenberger zu ersetzen.
4.2. Wertsachen und Bargeld können jedoch entweder im Safe des Zimmers deponiert werden. Für nachweislich im Zimmersafe untergebrachtes Bargeld und Schmuck besteht eine maximale Haftsumme von EUR 1.000,00.
4.3. Zurückgebliebene Gegenstände des Vertragspartners werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von EUR 10,00 überschreiten, nur auf Anfrage bis spätestens 14 Tage nach dem Aufenthalt auf Wunsch, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Danach werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht, im Fundbüro abgegeben oder entsorgt.
4.4. Die reguläre Internetnutzung ist im Hotel und im Veranstaltungsbereich kostenfrei möglich. Die Funktionsuntüchtigkeit oder der Ausfall der Leitung stellen keinen Grund zur Rechnungsminderung und auch keine wie auch immer geartete Haftungsgrundlage gegenüber Apartments Hohenberger dar.
4.5. Apartments Hohenberger übernimmt keine Haftung für Unfälle bei Veranstaltungen. Allgemein haftet das Apartments Hohenberger gegenüber Verbrauchern mit Ausnahme von Personenschäden nicht im Falle von leichter Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern haftet das Apartments Hohenberger allgemein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Beweislast beim Unternehmer liegt und Folgeschäden, immaterielle Schäden und entgangener Gewinn keinesfalls ersetzt werden.
4.6. Apartments Hohenberger haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhandenkommen; dies gilt auch für Diebstähle. Versicherungen (etwa Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld durch Übergabe an Apartments Hohenberger in den zugewiesenen Räumen bzw. im Safe hinterlegen, wobei in diesem Fall die Haftung von Apartments Hohenberger der Höhe nach maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme von Apartments Hohenberger beschränkt ist.
4.7. Für eingebrachte Wertgegenstände, die Apartments Hohenberger nicht übergeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Wertgegenstände selbst zu sorgen.
4.8. Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen Apartments Hohenberger sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, anderenfalls diese als erloschen gelten.
5. Rücktritt/Kündigung
5.1. Apartments Hohenberger ist, unbeschadet seines Entgeltsanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
5.1.1. der Vertragspartner eine fällige Zahlung trotz setzen einer Nachfrist von 7 Tagen nicht erbringt,
5.1.2. über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden ist,
5.1.3. durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit von Apartments Hohenberger oder deren Gäste gefährdet ist,
5.1.4. notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw die Veranstaltung behördlich verboten wird,
5.1.5. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder andere von Apartments Hohenberger nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist,
5.1.6. Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Vertragspartners oder dessen Gästen, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein.
5.1.7. Apartments Hohenberger begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Apartments Hohenberger in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw Organisationsbereich von Apartments Hohenberger zuzurechnen ist,
5.1.8. der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung rechtswidrig ist.
Im Falle eines Vertragsrücktritts durch Apartments Hohenberger aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung von Apartments Hohenberger ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Datenschutz
6.1. Aufgrund der Besonderheit von Aufenthaltsleistungen ist die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, Apartments Hohenberger personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
6.2. Falls die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an Apartments Hohenberger und von der Weitergabe der Daten durch Apartments Hohenberger an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Apartments Hohenberger wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.
6.3. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.hohenberger.at/datenschutzerklaerung/.
7. Allgemeines
7.1. Rauchen ist in den Räumen von Apartments Hohenberger ausschließlich in den dafür vorgesehenen, entsprechend gekennzeichneten Bereichen gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.
7.2. Haustiere sind in den Räumen von Apartments Hohenberger nicht gestattet. Bei Missachtung wird die Reinigung und für den Fall der Unbenützbarkeit bzw Unvermietbarkeit (Allergie) der betroffenen Räume der damit verbundenen Verdienstentgang geltend gemacht.
7.3. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Mallnitz. Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Klagenfurt.
7.4. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Rechten aus dem Vertragsverhältnis des Vertragspartners mit Apartments Hohenberger bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Apartments Hohenberger.
7.5. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; mündliche Nebenabreden werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Apartments Hohenberger wirksam.
7.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Apartments Hohenberger der Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommt.
7.7. Apartments Hohenberger ist berechtigt, Aus- und Umbuchungen vorzunehmen und übernimmt die allenfalls vom Alternativquartiergeber verrechneten Mehrkosten nur dann, wenn diese der Sphäre von Apartments Hohenberger zuzurechnen sind. Sonderwünsche und durch den Kunden veranlasste Mehrkosten werden von Apartments Hohenberger nicht übernommen und sind vom Kunden zu tragen.